03.12.2014

Pressemitteilung: Bundesregierung: Mehr Abschiebungshaft für Flüchtlinge

Berlin – Das Bundeskabinett hat am 3.12.2014 beschlossen, dass sie den Bereich der Abschiebungshaft massiv ausbauen will. So sollen neue Haftgründe in das Gesetz aufgenommen und eine ganz neue Form der Haft geschaffen werden.

Das Kabinett hat beschlossen, dass sechs neue Haftgründe eingeführt werden, um zukünftig die Inhaftierung von Ausländern für die Ausländerbehörde zu erleichtern. Unter anderem kann ein Flüchtling inhaftiert werden, wenn er für die Einreise in das Bundesgebiet Geld an einen Fluchthelfer gezahlt hat.

Zusätzlich plant das Kabinett, ein „Ausreisegewahrsam“ einzurichten. In dieser neuen Form der Abschiebungshaft sollen Flüchtlinge inhaftiert werden, bei denen die Ausreisepflicht abgelaufen ist und die bei ihrer Abschiebung nicht mitgewirkt haben.

In den letzten Monaten hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dafür gesorgt, dass die Anzahl der unrechtmäßig inhaftierten Flüchtlinge deutlich zurückgegangen ist. Momentan befinden sich weit unter 100 Menschen im Bundesgebiet in Abschiebungshaft. Dennoch sind die Zahlen der Abschiebungen nicht rückläufig.

Abschiebungshaft selber soll nicht als Strafe gedacht sein, sondern soll dazu diene, die Arbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern. Dafür können Betroffene bis zu 18 Monate eingesperrt werden. 

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Zahl der Abschiebehäftlinge drastisch steigen, so die Befürchtung der AG Abschiebungshaft im AK Asyl e.V. Frank Gockel, Sprecher der AG Abschiebungshaft: „Anstatt darüber nachzudenken, ob Abschiebungshaft überhaupt noch Sinn macht, werden nun neue Haftgründe eingeführt. Dieses ist sehr enttäuschend.“