06.11.2015

PM: Aktionsplan Westbalkan ist Unrecht

Der Aktionsplan Westbalkan vom Land NRW sieht vor, dass Asylanträge von albanischen Staatsangehörigen schneller bearbeitet werden als die anderer Antragsteller. In Staumühle werden daher 450 Menschen mit ausschließlich albanischer Herkunft untergebracht.

Aktionsplan Westbalkan: : „Balkan-Zentrum“ in Staumühle beherbergt 450 Albaner

Seit dem 2. Oktober 2015 beherbergt die Truppenunterkunft Staumühle bei Hövelhof 450 ausschließlich albanische Geflüchtete. Dies ist eine von insgesamt fünf Notunterkünften dieser Art in NRW. Dort steht keine unabhängige Beratung zum Asylverfahren zur Verfügung.
Der AK Asyl e.V. betreut derzeit eine albanische Geflüchtete in Hövelhof Staumühle. „Es ist anzunehmen, dass auch dieser Asylantrag gemäß des Aktionsplans Westbalkan bearbeitet wurde. Das bedeutet er wurde nicht einzeln, objektiv und unparteiisch geprüft. Diese Vorgehensweise widerspricht der aktuellen europäischen Rechtslage“, so Oezkan Aksoy vom AK Asyl e.V..

Der Aktionsplan Westbalkan sieht vor, dass albanische Asylbewerber aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ein beschleunigtes Asylverfahren erhalten. Demnach sollen sie nicht anhand des Asylverfahrensgesetztes auf die Kommunen verteilt werden. Stattdessen werden albanische Geflüchtete nun bestimmten Notunterkünften zugewiesen, von wo aus die Abschiebung anschließend gesammelt erfolgen kann. Das Asylverfahren soll von der Antragstellung, über die Anhörung der Asylbewerber, bis hin zur Entscheidung des Antrages in der Regel zwei Tage dauern. In Albanien sind Ehrenmorde, Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung, Korruption, systematische Ausgrenzung und Gewalt gegen Roma und Gewalt in Polizeihaft an der Tagesordnung. Ohne eine unabhängige Asylverfahrensberatung, ohne die Möglichkeit auch psychisch belastende und möglicherweise traumatische Umstände in einer sicheren Umgebung und gegebenenfalls auch mit psychologischer Unterstützung benennen zu können, kann von einem Verfahren das den EU-Aufnahmerichtlinien entspricht nicht die Rede sein.

Schon im Bezug auf das Flughafenverfahren waren diese Art von Asylschnellverfahren sowohl aus humanitärer, wie aus rechtlicher Sicht massiv in die Kritik gekommen. In den vergangen Jahren war zudem das Schnellverfahren und die Videoanhörungen von Asylantragsteller aus den Balkanstaaten (darunter viele Roma) in die Kritik geraten. Laut einer europäischen Studie zur Schutzgewährung von Asylsuchenden vom Westbalkan, liegt die Schutzquote in Deutschland bei 0,5 %, europaweit jedoch divergiert es sehr, Frankreich hat 9,1 % Schutzquote, die Schweiz 31 % ( Asylmagazin 7-8 2015). Als Begründung für den Aktionsplan gibt das Landesinnenministerium eine geringe Anerkennungsquote an. Darüber hinaus seien Albaner die zweitgrößte Gruppe an Asylbewerbern nach den Syrern.

Albanische Asylbewerber sind besonders von einer ungeprüften Abschiebung bedroht. Im Juli wurde eine 18-Jährige Albanerin in Bielefeld durch den Einsatz von solidarischen Bürgerinnen und Bürgern vor der Abschiebung gerettet. Anschließend stellte das Landgericht Bielefeld fest, dass die Abschiebehaft rechtswidrig war. Der Fall zeigt, dass eine detaillierte Prüfung der Asylanträge auch für Geflüchtete vom Balkan wichtig ist.