28.03.2015

Westfalen-Blatt: Geldstrafe aufgehoben

Zeitungsausschnitt

Lokales Bielefeld - Seite 9

Verfahren gegen AK Asyl

Bielefeld (uko). Eine Mitarbeiterin des Arbeitskreises (AK) Asyl muss nun doch keine Geldstrafe wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte zahlen. Das Landgericht Bielefeld hat das Verfahren gegen die 28-jährige Frau eingestellt.

Das Amtsgericht hatte die Frau noch im November 2014 zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sich die Frau am Abend des 9. Juli 2014 an der Teutoburger Straße einer Polizeikontrolle widersetzt habe. Die Frau hatte seinerzeit und auch im Prozess gegen sie argumentiert, es habe sich um eine »rassistische Kontrolle« gehandelt, da sie drei dunkelhäutige Männer begleitet hatte. Ihr Verteidiger Sebastian Nickel bestätigte nun die Einstellung des Verfahrens. Tatsächlich hatte Heike Kinner, Vorsitzende Richterin der 7. Strafkammer, das Verfahren im Wege eines Beschlusses eingestellt. Gründe: Es handele sich nur um ein Vergehen, die Angeklagte habe nur geringe Schuld, es gebe nur ein geringes öffentliches Interesse.